Architektenleistungen im Sinne der HOAI werden durch weitere Ingenieurleistungen rund um die Immobilie ergänzt, sodass ein breites Spektrum als Immobiliendienstleister angeboten werden kann.
Schwerpunkte der Bürotätigkeit stellen sich wie folgt dar:
Architektenleistungen im Sinne der HOAI, Leistungsphasen 1 – 9
(Bauvorlageberechtigung liegt vor)
Ingenieurleistungen für größere Bestandshalter von Immobilien
(Sanierung von Gemeinschaftsanlagen u. Leerwohnungen zur zeitnahen Vermarktung)
Projektmanagement
(Projektcontrolling u. Projektsteuerung )
Beratende u. gutachterliche Tätigkeiten
(Risikomanagement)